Direktanfrage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Müroll GmbH.

1. Geltung der Bedingungen

Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als verbindlich an. Einkaufsbedingungen des Käufers haben ohne ausdrücklichen Widerspruch keine Gültigkeit.

2. Lieferung und Versand

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Werk oder Auslieferungslager. Die Versandart bleibt dem Unternehmen vorbehalten, sofern nicht vorgegeben, und der Käufer trägt die Kosten.

Jegliche Haftung für Transportunternehmen ist ausgeschlossen. Bei Lieferverzug besteht ein Schadensersatzanspruch nur bei grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe des Lieferwerts. Ein Rücktrittsrecht besteht nach vierwöchiger Verspätung und weiterer Nachfrist.

Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, höhere Gewalt und behördliche Verfügungen befreien von der Lieferpflicht. Das Unternehmen kann bei Erhöhungen von Rohstoff- oder Energiekosten um 20 % oder mehr ganz oder teilweise zurücktreten.

Die Lieferpflicht ruht bei ausstehenden Verbindlichkeiten des Käufers. Teillieferungen sind zulässig; Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % (bzw. 15 % bei Sonderanfertigungen und Kleinmengen unter 300 €) sind erlaubt.

Auf Abruf bestellte Ware muss spätestens drei Monate nach dem Bereitstellungstermin abgenommen werden. Danach kann sie ohne Ankündigung ausgeliefert und berechnet werden.

Muster und Proben gelten als unverbindliche Ansichtsstücke. Bei Kleinmengen (unter 30 Verpackungseinheiten) wird ein Mindermengenzuschlag für Artikel außerhalb des Standardprogramms vorbehalten.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung bei Warenerhalt erfolgt generell innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug, gerechnet ab Rechnungsdatum, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, solange ältere Fälligkeiten unbezahlt sind. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe üblicher Bankzinsen berechnet. Wechselzahlungen bedürfen der Zustimmung und gelten erst nach Einlösung als erfolgt. Bank-, Diskont- und Einziehungskosten werden dem Käufer erstattet.

4. Beanstandungen

Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Warenempfang geltend gemacht werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, spätestens aber 6 Monate nach Lieferung gemeldet werden.

Bei anerkannten Mängeln wird die Ware zurückgenommen und nach Vereinbarung Ersatz geleistet oder der Gegenwert vergütet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Eigentum

Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Unternehmens bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch aus früheren oder künftigen Lieferungen.

6. Kreditrahmen

Mit dem Käufer kann ein angemessener Kreditrahmen vereinbart werden. Bei Überschreitung ist das Unternehmen zu Neuverhandlungen der Lieferbedingungen berechtigt. Gesondert vereinbarte Zahlungsbedingungen beeinflussen den Kreditrahmen nicht.

7. Gewährleistung und Haftung

Eine Gewähr für die Eignung der Erzeugnisse für den beabsichtigten Einsatzzweck kann nicht übernommen werden. Gebrauchsanweisungen und Empfehlungen des Beratungsdienstes sind unverbindlich und befreien nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. Es entsteht keine Haftung für Schäden, auch nicht bezüglich Schutzrechten Dritter.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Unternehmens. Das Unternehmen kann den Besteller auch an dessen Wohnsitzgericht verklagen. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz.

Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen davon nicht beeinträchtigt.

Stand: 01.01.2015