Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)



1. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere Verkaufs- / Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als allein verbindlich an. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, ohne dass es eines ausdrücklichen Widerspruchs durch uns bedarf.

2. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Werk oder Auslieferungslager, auch dann, wenn wir frachtfrei liefern.
Dabei bleibt die Art der Versendung uns vorbehalten, es sei denn, die Versandart ist vorgeschrieben und der Käufer trägt die Kosten.

Jegliche Haftung für Transportunternehmen, gleichgültig ob sie von uns beauftragt wurden oder nicht, ist ausgeschlossen.

Bei verspäteter oder unterbliebener Lieferung besteht Anspruch auf Schadensersatz nur, wenn uns mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und nur bis zur Höhe des Lieferwerts. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn wir nach 4-wöchiger Verspätung und nach einer weiteren ungemessenen Nachfrist nicht liefern können.

Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferfristüberschreitungen vom Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Umstände befreien uns für ihre Dauer von unserer Lieferpflicht.
In solchen Fällen sind wir ferner berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ersatz eines etwaigen Schadens verlangt werden kann.
Da gleiche Rücktrittsrecht besteht wenn nach erteilter Auftragsbestätigung außergewöhnliche (20% und mehr) Erhöhungen von Rohstoff- oder Energiekosten eintreten (auch bei Rahmenvereinbarungen/aufträgen).

Unsere Lieferpflicht ruht solange der Käufer uns gegenüber mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.

Wir müssen uns vorbehalten, Aufträge auch in Teillieferungen auszuführen und eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% bzw. bei Sonderanfertigungen und bei Kleinmengen (Warenwert unter € 300,--) bis zu 15% vorzunehmen.

Die Abnahme von Ware, die auf Abruf bestellt wurde, muss spätestens drei Monate nach dem jeweils vereinbarten Bereitstellungstermin erfolgen.
Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die auf Abruf bestellte Ware ohne vorherige Ankündigung auszuliefern und zu berechnen.

Muster und Proben gelten als unverbindliche Ansichtsstücke; geringe Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Bei Kleinmengen (das ist in der Regel unter 30 VE) behalten wir uns vor, für Aufträge mit Artikeln bzw. Abmessungen außerhalb unseres Standardlieferprogramms einen Mindermengenzuschlag zu verrechnen.

3. Zahlung bei Warenerhalt generell innerhalb von 14 Tage mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug, gerechnet de dato factura, es sei denn, es wurde ein davon abweichendes Zahlungsziel ausdrücklich vereinbart.

Ein Skontoabzug von neuer Rechnungen ist unzulässig, sofern ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in der Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. Für Wechselzahlungen ist unsere Zustimmung erforderlich. Wechsel- und Scheckzahlungen gelten erst nach Einlösung als erfolgt. Soweit Wechsel in Zahlung genommen werden, erfolgt dies gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungskosten.

4. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.

Verdeckte Mängel müssen binnen 3 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch binnen 6 Monaten nach Lieferung der Ware geltend gemacht werden. Bei von uns anerkannten Mängeln wird die Ware zurückgenommen und nach Vereinbarung entweder Ersatz geleistet oder der Gegenwert vergütet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Schadensersatzansprüche des Käufers auf Grund von Mängeln, wegen Lieferverzugs oder aus sonstigen Rechtgründen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, auch aus früheren oder künftigen Lieferungen.

6. Dennoch kann mit dem jeweiligen Käufer ein angemessener Kreditrahmen vereinbart werden.
Ist dieser Rahmen überschritten, sind wir zur Neufestsetzung der Bedingungen für weitere Lieferungen berechtigt.
Gesondert vereinbarte Zahlungsbedingungen beeinflussen den Kreditrahmen nicht.

7. Eine Gewähr für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer beabsichtigten Einsatzzweck kann nicht übernommen werden.
Gebrauchsanweisungen, Empfehlungen sowie die Vorschläge unseres verkaufstechnischen Beratungsdienstes werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis gegeben.
Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Falle kann uns aus ihnen eine Haftung für Schäden und Nachteile, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, hergeleitet werden.

8. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Stand 01.01.2015